FAQ zum Mitgliedsbeitrag
Hier werden kurz und knapp die häufigsten Fragen rund um den Mitgliedsbeitrag beantwortet.
Für diesen Artikel gibt es keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich ist die Beitragsordnung, die ihr hier im Verwaltungsrepo findet.
Wann ist der Beitrag zu entrichten?
Der Mitgliedsbeitrag muss jährlich im Voraus für das Folgejahr bezahlt werden. Konkret heißt das, dass der Beitrag kurz vor Neujahr eingehen sollte.
Der Einfachheit halber richtet sich der Beitrag bei uns nach dem Kalenderjahr. Falls du im laufenden Jahr beigetreten bist, zahlst du einmalig anteilig für den Rest des Jahres und danach immer beim Jahreswechsel. Mehr dazu unter der nächsten Frage.
Wie hoch ist der Beitrag?
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung in der Beitragsordnung geregelt. TLDR (Stand Februar 2025): Normalerweise 60€ pro Jahr, ermäßigt 30€ pro Jahr, Aufnahmegebühren gibt es nicht.
Falls du im laufenden Jahr beigetreten bist, zahlst du anteilig für den Rest des Jahres. Ausschlaggebend ist dabei der Monat der Aufnahme. Keine Sorge, wir geben dir bei Aufnahme konkrete Informationen dazu, was du zahlen musst.
Hier mal ein konkretes Beispiel: Der Verein nimmt dich zum 10. September auf, d.h. es wird der Beitrag für September, Oktober, November und Dezember fällig. Bei einem jährlichen Beitrag von 60€ wären das 4x 5€, also 20€. Am Jahresende wird dann der Beitrag für das Folgejahr fällig.
Ermäßigungsgründe findest du in § 1 Abs. 2 der Beitragsordnung. Außerdem gibt es für den Vorstand gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Möglichkeit, im begründeten Einzelfall für ein Mitglied einen abweichenden Beitrag festsetzen. Sprich gerne ein Vorstandsmitglied an, wenn du in einer besonderen Situation bist und wir reden vertraulich drüber.
Wie kann ich bezahlen?
- via Banküberweisung auf das Vereinskonto
- bar bei Mitgliederversammlungen oder an anderen vom Schatzmeisterteam angekündigten Terminen
Am besten ist es, wenn du einen Dauerauftrag anlegst, der immer Ende Dezember ausgeführt wird. Als Verwendungszweck kannst du z.B. Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr nutzen.
Die IBAN erhältst du bei Beitritt und auf Anfrage beim Schatzmeisterteam.
Einzug via SEPA-Lastschriftmandat bieten wir noch nicht an. Das steht zwar auf unserer ToDo-Liste, ist da aber nicht alleine :P Wenn sich das ändert, geben wir Bescheid.
Wir haben zwar ein PayPal-Konto für Spenden, darüber kann aber nicht der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden. Das liegt unter anderem daran, dass für jede Transaktion hohe Gebühren verlangt werden.
Ist bei mir noch was offen?
Die Fälligkeiten und Zahlungseingänge halten wir in unserer Buchhaltungssoftware nach, auf die du selbst aber keinen Zugriff hast. Auskünfte erteilt das Schatzmeisterteam gerne. Einfach ansprechen oder eine kurze Mail an das Schatzmeisterteam schicken.
Mein Ermäßigungsgrund ist entfallen
Studium/Ausbildung abgeschlossen, von Oma geerbt, Startup verkauft oder anderer Grund? Schreibe uns eine kurze Mail an das Schatzmeisterteam damit wir das in unserer Buchhaltungssoftware einpflegen, und passe deinen Dauerauftrag an, falls zutreffend.
Ich habe zu viel Geld und ich weiß nicht, wohin damit
Wir gratulieren zu deinem Problem und freuen uns, dass du dabei anscheinend an uns dachtest (falls du nicht gerade einfach so diesen Artikel liest). Falls du möchtest, kannst du an uns oder andere Organisationen mit ähnlichen Idealen wie der Wau-Holland-Stiftung spenden. Bei uns würde das dann unter "8101 Spenden von Mitgliedern" verbucht werden.
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich im laufenden Jahr austrete?
Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung bleibt die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr davon unberührt.
Meine Frage wurde nicht beantwortet / Ich möchte mit einem Menschen reden
Kein Problem! Sprich uns gerne jederzeit an oder schreib uns eine Mail mit deiner Frage an das Schatzmeisterteam.